Ansprüche an den Vater |
|
1
|
1
|
25.02.23 10:17
Msfun Samenspende Grünschnabel
|
25.02.23 10:17
Msfun Samenspende Grünschnabel
|
Ansprüche an den Vater
Moin, eine Frage an die erfahrenen Spender hier. Wie handhabt ihr das mit den Versorgungsansprüchen beim spenden? Theoretisch, wenn die Mama irgendwann mal sagt, das es ein Spenderkind ist und dieses den Vater finden will, gibt es da ein Risiko? Risiko deshalb, wenn man jung spendet, alle sind sich einig, dass es anonym bleibt. Man selbst gründet Familie und co... da würde ein unerwartetes klingeln mit dem Kind alles auf den Kopf stellen?!
Oder wie seht ihr das?
|
|
|
Werbung
|
26.02.23 22:58
Ano_Nymusnicht registriert
|
26.02.23 22:58
Ano_Nymusnicht registriert
|
Re: Ansprüche an den Vater
Laut BGB §1601 sind Verwandte in gerader Linie verpflichtet, einander Unterhalt zu gewähren. Ein Samenspender muss also damit rechnen, dass vielleicht nicht nur seine Spendenkinder, sondern auch seine Enkel und Urenkel von ihm Unterhalt fordern werden. Wenn der Spender nicht genug zahlen kann, müssen auch seine Eltern und Großeltern mit Unterhaltsforderungen rechnen. Daher spende ich nur anonym. ;-)
Wer per Samenbank spendet, kann vielleicht von der Unterhaltspflicht befreit werden. (Mal sehen, ob sich ein Spenderkind durch alle Instanzen klagt, um auch in diesem Fall eine Unterhaltspflicht durchzusetzen...)
P.S.: Da ich nicht Jura studiert habe, sind alle Angaben ohne Gewähr.
|
|
|
15.11.23 06:43
Msfun Samenspende Grünschnabel
|
15.11.23 06:43
Msfun Samenspende Grünschnabel
|
Re: Ansprüche an den Vater
Ja da hast du wohl Recht.
|
|
|
Werbung
|
23.12.23 16:20
Administrator Administrator
|
23.12.23 16:20
Administrator Administrator
|
Re: Ansprüche an den Vater
Ano_Nymus:
Wer per Samenbank spendet, kann vielleicht von der Unterhaltspflicht befreit werden. (Mal sehen, ob sich ein Spenderkind durch alle Instanzen klagt, um auch in diesem Fall eine Unterhaltspflicht durchzusetzen...)
Korrekt, Samenspender welche in einer Samenbank spenden können sich auf
Zitieren: Seit in Kraft treten des Samenspenderregistergesetzes am 1.7.2018 kann ein Samenspender nicht mehr als rechtlicher Vater festgestellt werden. Er kann also niemals unterhalts- oder erbpflichtig werden.
https://www.erlanger-samenbank.de/samens...ichtig%20werden.
Wer aber will wirklich in einer Samenbank spenden? Nämlich die Wenigsten! Und das hat sehr viele Gründe.
Zuletzt bearbeitet am 23.12.23 16:22
|
|
|
|
1
|
1
|