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Ansprüche an den Vater
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25.02.23 10:17
Msfun 

Samenspende Grünschnabel

25.02.23 10:17
Msfun 

Samenspende Grünschnabel

Ansprüche an den Vater

Moin, eine Frage an die erfahrenen Spender hier. Wie handhabt ihr das mit den Versorgungsansprüchen beim spenden? Theoretisch, wenn die Mama irgendwann mal sagt, das es ein Spenderkind ist und dieses den Vater finden will, gibt es da ein Risiko?
Risiko deshalb, wenn man jung spendet, alle sind sich einig, dass es anonym bleibt. Man selbst gründet Familie und co... da würde ein unerwartetes klingeln mit dem Kind alles auf den Kopf stellen?!

Oder wie seht ihr das?

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26.02.23 22:58
Ano_Nymus

nicht registriert

26.02.23 22:58
Ano_Nymus

nicht registriert

Re: Ansprüche an den Vater

Laut BGB §1601 sind Verwandte in gerader Linie verpflichtet, einander Unterhalt zu gewähren.
Ein Samenspender muss also damit rechnen, dass vielleicht nicht nur seine Spendenkinder, sondern auch seine Enkel und Urenkel von ihm Unterhalt fordern werden.
Wenn der Spender nicht genug zahlen kann, müssen auch seine Eltern und Großeltern mit Unterhaltsforderungen rechnen.
Daher spende ich nur anonym. ;-)

Wer per Samenbank spendet, kann vielleicht von der Unterhaltspflicht befreit werden.
(Mal sehen, ob sich ein Spenderkind durch alle Instanzen klagt, um auch in diesem Fall eine Unterhaltspflicht durchzusetzen...)

P.S.: Da ich nicht Jura studiert habe, sind alle Angaben ohne Gewähr.

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